Dienstag, 19. März 2024

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Nebenklage und Opferrechtsvertretung in Gießen

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Welche Rechte haben eigentlich die Opfer?

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Hauer

Fast alle Opfer stellen sich – unabhängig von der gegenüber ihnen verübten Straftat – die Frage, weshalb genau sie als Opfer von dem Täter „ausgewählt“ wurden. Da diese Frage meistens jedoch unbeantwortet bleibt, bleibt nur noch die Hoffnung, dass der Täter durch das Gericht seine „gerechte“ Strafe erhält.

Viele Opfer wissen jedoch nicht, dass sie gerade hinsichtlich des letztgenannten Punktes durchaus schon im Strafverfahren die Möglichkeit haben selbst und/oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt entsprechend an der Bestrafung des Täters mitzuwirken. Die sogenannte Nebenklage gibt denjenigen, welche durch bestimmte Straftaten verletzt wurden, die Möglichkeit, sich der durch die Staatsanwaltschaft erhobenen öffentlichen Anklage anzuschließen. Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig. Er kann sogar noch – sollte das Opfer möglicherweise mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden sein – zur Einlegung von Berufung oder Revision nach ergangenem Urteil erfolgen. Sollte sich das Opfer jedoch bereits erfolgreich dem gegen den Täter geführten Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen haben, erlangt es ein umfassendes Teilnahmerecht am Strafverfahren. Der Nebenkläger ist zum Beispiel zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt, darf Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Er hat auch bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ein Akteneinsichtsrecht. So kann das Opfer neben der Staatsanwaltschaft an der Bestrafung des Täters mitwirken und es soll insbesondere auch dem Genugtuungsinteresse des Opfers genüge getan werden.

Gleichzeitig mit der Nebenklage hat das Opfer einer Straftat unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit bereits im Strafverfahren seine Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Dies kann insbesondere den Vorteil haben, dass das Opfer bereits schon nach Abschluss des Strafverfahrens seine erlittenen Schäden finanziell ausgeglichen bekommt. Insoweit erspart es sich einen Zivilprozess gegen den Täter.

Da die den Verletzten von dem Gesetzgeber an die Hand gegebenen vorgestellten Opferrechte meist sehr komplex und für einen juristischen Laien nicht überschaubar sind, sollten sie sich frühzeitig bei einem Rechtsanwalt über ihre Rechte informieren und abwägen, ob sie bereits im Strafverfahren gegen den Täter aktiv werden wollen. Das durch die anwaltliche Tätigkeit entstehende Anwaltshonorar hat im Falle einer Verurteilung der Täter zutragen.